Die PIC-Nummer dient zur einheitlichen Verwaltung der Daten der an den EU-Programmen teilnehmenden Organisationen. PIC-Nummern sind also nicht personen- sondern institutionenspezifisch. Um eine PIC-Nummer zu erhalten, müssen Sie sich zunächst im Funding & Tenders-Portal registrieren (s.o., also ein EU-Login anlegen) bzw. mit Ihrem EU-Login einloggen. Im Menü Participant Register befindet sich das Online-Tool zum Auffinden einer bereits vorhandenen PIC-Nummer sowie zur erstmaligen Zuteilung einer neuen PIC-Nummer.
Im Teilnehmenden-Register haben Sie also folgende zwei Aktionsmöglichkeiten:
Um sicherzustellen, dass Ihre Organisation nicht bereits im Teilnehmenden-Register eingetragen ist, suchen Sie nach Organisationen, indem Sie auf die Schaltfläche Find a registered organisation klicken. Geben Sie dann bei der Organisationssuche den Namen oder einen Teil des Namens ein. Sie können die Ergebnisse eingrenzen, indem Sie ein bestimmtes Land auswählen oder weitere Filter anwenden. Klicken Sie dann auf «Search Organisation», um die Treffer anzuzeigen. Wenn Sie Ihre Organisation nicht finden, gehen Sie zurück zur Seite «Teilnehmerregistrierung» und klicken Sie auf die Schaltfläche Register your organisation.
Hinweis: Beachten Sie, dass alle Institutionen eines Konsortiums einen eigenen PIC sowie eine*n Ansprechpartner*in haben müssen.
Um Überschneidungen zu vermeiden, wird Ihnen bei der Eingabe des Namens Ihrer Institution eine Liste der bereits registrierten Organisationen angezeigt. Wenn sie noch nicht gelistet ist, fahren Sie mit der Registrierung fort.
Sie können den Registrierungsprozess jederzeit unterbrechen, beachten Sie aber bitte, dass unvollständige Registrierungen nach einem Jahr automatisch gelöscht werden. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie sehr zeitnah, in der Regel sofort, Ihren PIC, der zunächst vorläufig (aber vollständig) nutzbar ist. Erst wenn Ihr Projektantrag erfolgreich ist, wird der zentrale Validierungsdienst mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um den Validierungsprozess einzuleiten. Sie werden dann aufgefordert, weitere Belege und Informationen einzureichen, z.B.
Die detaillierte Liste der benötigten Belege und Informationen ist auch in den Regeln für die Validierung von juristischen Personen, die Ernennung von LEAR und die Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit (PDF) erläutert.
Die PIC-Nummer ist entscheidend, da sie im Online-Antragsformular und in der Kommunikation mit den EU-Dienststellen verwendet wird. Sie können die PIC-Nummer idealerweise vor aber auch während des Einreichungsprozesses generieren.
Weitere Informationen und Anleitungen zu den notwendigen Registrierungen erhalten Sie unter:
Participant register. User guide (PDF, September 2022)
Online Manual
Online Teilnehmeregister (PIC)