Projektrelevante Kosten aus allen klassischen Budget-Kategorien können in LIFE-Projekten überwiegend als förderwürdig anerkannt werden.
Förderfähige Projektkosten («eligible costs») sind Kosten, die die EU-Kommission für ein LIFE-Projekt als förderfähig (= zuschusswürdig) anerkennt. Die EU-Kommission erstattet förderfähige Kosten nicht in voller Höhe, sondern bezuschusst diese nur prozentual (siehe Zusammensetzung des Projektbudgets)
Grundsätzlich gilt:
- Der prozentuale EU-Zuschuss zu einem LIFE-Projekt bezieht sich immer nur auf die «eligible costs». Achtung: 100-prozentige Förderfähigkeit bedeutet nicht, dass die EU entsprechende Positionen mit 100 % bezuschusst. Weiterhin gelten die projektartspezifischen maximalen EU-Finanzierungsanteile an den förderfähigen Kosten.
- Es sind nur Kosten für projektrelevante Aktivitäten und Maßnahmen förderfähig, die innerhalb der Projektlaufzeit umgesetzt werden.
Hinweis: Wichtig sind die konkreten Angaben in den Topics des Förderaufrufs. In speziellen Topics können einzelne Budget-Kategorien ausgeschlossen sein. Die Kosten müssen anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen nachgewiesen werden können (nicht gültig für Gemeinkosten). Die Kosten müssen in direktem Bezug zum Projekt stehen bzw. für die Projektumsetzung notwendig sein.
Weiterführende Informationen finden Sie in den detaillierten Finanz-Vorträgen der EU-Agentur CINEA während der #EU INFO DAYS sowie in den Referenzdokumenten Model Grant Agreement (MGA) und Annotated Model Grant Agreement (AGA) (jeweils im Art. 6).