Zusätzlich zum EU-Zuschuss müssen Sie einen Eigenanteil einbringen. Wie Sie diesen auf die Partner verteilen, entscheiden Sie selbst. Die EU gibt weder eine feste Aufteilung vor, noch schreibt sie Mindestbeiträge für einzelne Partner vor.
Der Eigenanteil muss nicht ausschließlich aus Mitteln der Partner stammen. Sie können auch externe Kofinanzierende einbinden, also Einrichtungen, die keine offiziellen Projektpartner sind. Für die Europäische Kommission zählt nicht, woher die Mittel kommen – entscheidend ist nur, dass sie nicht aus anderen EU-Förderprogrammen stammen.
Sacheinlagen («In-kind contributions») erkennt das LIFE-Programm nicht als Eigenanteil an. LIFE-projektbezogene Personalkosten, die bereits aus anderen (Nicht-EU-)Quellen finanziert werden – etwa wenn bereits finanziertes Bestandspersonal einen Teil seiner Arbeitszeit für das LIFE-Projekt einsetzt –, können in der Regel jedoch als Eigenanteil eingeplant werden.
Neben der fachlichen Qualität prüft die EU auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der federführenden Antragstellenden. Diese «Financial selection phase» ist ein verbindlicher Bestandteil des Auswahlverfahrens. Details dazu finden Sie in der Regel in Kapitel 7 der jeweiligen Topic-Dokumente. Für junge oder finanziell weniger stabile Organisationen kann diese Prüfung herausfordernd sein. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen erfahrenen und finanziell soliden Projektpartner als federführenden Antragstellenden einzubinden.
Verfügbarkeit des Eigenanteils bei Antragstellung
- Teilprogramm «Naturschutz und Biodiversität» (NAT): Hier ist die Finanzierung des Eigenanteils in der Regel bereits bei der Antragstellung gesichert, da diese Projekte meist keine oder nur geringe Einnahmen erzielen.
- Teilprogramm «Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität» (ENV) sowie «Klimaschutz und Klimaanpassung» (CLIMA): Hier ist mehr Flexibilität möglich. Der Eigenanteil muss bei Antragstellung oder zu Projektbeginn noch nicht vollständig vorliegen, da die beteiligten Organisationen – insbesondere im Teilprogramm ENV – häufig eigene Einnahmen erwirtschaften. Wichtig ist jedoch von Anfang an eine realistische und ausgeglichene Budgetplanung.
- Externe Kofinanzierende: Eine unterschriebene Kofinanzierungserklärung muss bei externer Kofinanzierung nicht zwingend mit dem Antrag eingereicht werden. Eine verbindliche Zusage erhöht jedoch die Planungssicherheit und stärkt die Umsetzbarkeit des Projekts. Wenn Sie eine entsprechende Erklärung beifügen möchten, können Sie diese bei der Antragseinreichung im Funding & Tenders-Portal unter «Part B and Annexes» z. B. unter «Other annexes» oder «Letter of support» hochladen.