Im LIFE-Programm vergebene Zuschüsse unterteilen sich in maßnahmenbezogene Zuschüsse (Action Grants) und Betriebskostenzuschüsse (Operating Grants). Während die Betriebskostenzuschüsse ausschließlich bei Projektanträgen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) beim Projekttyp „Operating Grants“ zum Tragen kommen, sind maßnahmenbezogene Zuschüsse für verschiedene Projekttypen relevant.
Je nach Projekttyp gelten folgende Förderquoten:
- Standardaktionsprojekte (SAP) der Teilprogramme ENV, CLIMA, NAT: 60 %; in Sonderfällen bei NAT 75 %
- Strategische Naturschutzprojekte (SNAP): 60 %
- Strategische Integrierte Projekte (SIP): 60 %
- Vorbereitende Projekte für SIPs und SNAPs (TA-PP): 60 %
- Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Teilprogramm CET (CSA): 95 %
- Projekte zur technischen Unterstützung für Replikation (TA-R): 60 %
- Projekte zur Bearbeitung von Ad-hoc-Gesetzgebungs- und Politikprioritäten (PLP): in der Regel 90 %, kann Topic-spezifisch variieren
- Betriebskostenzuschüsse (OG) für NGOs: 70 %
Die verfügbaren Projektzuschüsse (in Euro) unterscheiden sich je nach Förderaufruf, Teilprogramm und Projekttyp. Angaben zur Budgetverteilung je Förderaufruf finden Sie in den Topic-Dokumenten (Kapitel 3), ebenso die daraus abgeleitete voraussichtliche Zahl geförderter LIFE-Projekte.
Die Höhe des finanziellen Zuschusses seitens der EU – sowohl in Euro als auch prozentual – wird in der jeweiligen Zuschussvereinbarung (GA) festgelegt.
- Der dort festgelegte EU-Zuschuss kann während der Projektlaufzeit nicht erhöht werden.
- Der EU-Zuschuss wird ausschließlich für die förderfähigen Kosten (eligible costs) eines Projekts gewährt und bezieht sich stets auf das gesamte förderfähige Projektbudget – nicht auf einzelne Aktivitäten oder Budgetanteile der Projektpartner.
Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Verteilung der Mittel von der Anzahl der eingereichten Projektanträge und den beantragten Förderzuschüssen abhängt. Daher behält sich die EU das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben oder diese zwischen den verschiedenen Prioritäten im Förderaufruf umzuverteilen, basierend auf den eingegangenen Anträgen und den Ergebnissen der Bewertung.