Die Zusammensetzung der Partner beeinflusst maßgeblich die Umsetzbarkeit Ihres LIFE-Projekts und sollte bereits in der Ideenphase bedacht werden. Je nach Zielsetzung, Maßnahmenumfang und Projekttyp kommen Einzelanträge oder Konsortien mit mehreren Beteiligten infrage. Für einige Teilprogramme und Projekttypen gelten dabei verbindliche EU-Vorgaben.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu möglichen Rollen im LIFE-Projekt – von Koordinatoren über Partner, darunter verbundene Einrichtungen, und assoziierte Partner bis zu Unterauftragnehmern. Wir zeigen Ihnen zudem, welche Rechte und Pflichten mit den verschiedenen Rollen einhergehen. Ergänzend erhalten Sie Hinweise zur Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten als assoziierte Partner sowie Tipps für die Partnersuche.
Vorgaben zur Partnerstruktur
Während die Vorgaben zur Partnerstruktur und Konsortialbildung im Teilprogramm Energiewende und Energieeffizienz (CET) klar geregelt sind, können Antragstellende in den Teilprogrammen Naturschutz und Biodiversität (NAT), Klimaschutz und Klimaanpassung (CLIMA) sowie Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität (ENV) relativ flexibel agieren:
- Die Projekte müssen nicht international aufgestellt sein. Allerdings sind übergreifende Projekte zwischen den Mitgliedstaaten sehr willkommen und erhalten in der Bewertung ggf. Zusatzpunkte.
- Bei Standardaktionsprojekten (SAPs) gibt es keine Vorgaben für die Partnerzusammensetzung. Projektanträge können sowohl allein als auch gemeinsam mit Partnern eingereicht werden.
- Strategische Projekte (SIPs und SNAPs) sollten von mindestens zwei Partnern gemeinsam beantragt werden. Die für das jeweilige Umweltthema zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In gut begründeten Fällen muss diese nicht als Koordinator teilnehmen, sollte aber in jedem Fall Teil des Konsortiums sein.
- Im Teilprogramm Energiewende und Energieeffizienz (CET) gibt es abweichende Regelungen, die in Kapitel 6 des CET-Topics nachzulesen sind. Hier müssen die Konsortien in der Regel mindestens drei Partner aus drei verschiedenen förderfähigen Mitgliedstaaten umfassen.
Aufbau eines Konsortiums
Wird ein Konsortium gebildet, besteht dies in der Regel aus einer koordinierenden Einrichtung, dem von ihr gestellten Koordinator und den weiteren Partnern (Beneficiaries), angeschlossenen Einrichtungen (Affiliated Entities) oder ggf. assoziierten Partnern (Associated Partners). Gelegentlich werden auch Unterauftragnehmer oder Dritte einbezogen, die einen Beitrag zum Projekt leisten. Diese sind jedoch keine vollwertigen Mitglieder des Projektkonsortiums inklusive aller Rechte und Pflichten aus den Verträgen.
Rollen im Projekt
Hilfen bei der Partnersuche
Wenn Sie in Ihrem eigenen Netzwerk keine passenden Partner finden, können die folgenden Plattformen bei der Suche weiterhelfen:
- Partnersuche im Funding & Tenders-Portal: Das Partner Search Tool im Funding & Tenders-Portal verfügt über verschiedene Filterfunktionen. Sie können Ihre Suche auf mindestens ein einzelnes Feld stützen oder verschiedene Kriterien kombinieren. Anleitende Schritte dazu finden Sie hier.
- Weitere Vernetzungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der EU unter «Partner search tools», so bietet beispielsweise die Plattform auf den EU LIFE Info Days eine Möglichkeit zur Vernetzung mit potenziellen Partnern. Registrierte Teilnehmende können bilaterale virtuelle Treffen sowohl mit potenziellen Antragstellern als auch mit Nationalen Kontaktstellen vereinbaren.
- Das Enterprise Europe Network unterstützt Unternehmen dabei, passende internationale Partner zu finden, um zu wachsen und neue Märkte im Ausland zu erschließen.
- Ferner gibt es für einige Mitgliedstaaten «LIFE-Partnerportale», auf denen auch Antragstellende aus anderen Staaten willkommen sind: