Die Zusammensetzung des Projektteams und damit auch die Entscheidung, ob Sie mit Partnern-Institutionen zusammenarbeiten oder das Projekt allein aus Ihrer Organisation heraus durchführen können, beeinflusst maßgeblich die Umsetzbarkeit Ihres LIFE-Projekts und sollte bereits in der Ideenphase bedacht werden. Je nach Zielsetzung, Maßnahmenumfang und Projekttyp kommen Einzelanträge oder Konsortien mit mehreren Beteiligten infrage. Für einige Teilprogramme und Projekttypen gelten dabei verbindliche Vorgaben der EU.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu möglichen Rollen im LIFE-Projekt – von Koordinatoren über Partner, darunter verbundene Einrichtungen, und assoziierte Partner bis zu Unterauftragnehmern. Wir zeigen Ihnen zudem, welche Rechte und Pflichten mit den verschiedenen Rollen einhergehen. Ergänzend erhalten Sie Hinweise zur Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten sowie Tipps für die Partnersuche.
Vorgaben zur Partnerstruktur
Während die Vorgaben zur Partnerstruktur und Konsortialbildung im Teilprogramm Energiewende und Energieeffizienz (CET) klar geregelt sind, können Antragstellende in den Teilprogrammen Naturschutz und Biodiversität (NAT), Klimaschutz und Klimaanpassung (CLIMA) sowie Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität (ENV) relativ flexibel agieren:
- Die Projekte müssen nicht international aufgestellt sein. Allerdings sind übergreifende Projekte zwischen den Mitgliedstaaten sehr willkommen und erhalten in der Bewertung ggf. Zusatzpunkte.
- Bei Standardaktionsprojekten (SAPs) gibt es keine Vorgaben für die Partnerzusammensetzung. Projektanträge können sowohl allein als auch gemeinsam mit Partnern eingereicht werden.
- Strategische Projekte (STRATs – unterteilt in SIPs und SNAPs) sollten von mindestens zwei Partnern gemeinsam beantragt werden. Die Behörde, welche für die Umsetzung des vom STRAT adressierten Plans, Aktionsplans oder der adressierten Strategie zuständig ist, sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In gut begründeten Fällen muss diese nicht als Koordinator teilnehmen, sollte aber in jedem Fall Teil des Konsortiums sein.
- Im Teilprogramm Energiewende und Energieeffizienz (CET) gibt es abweichende Regelungen, die in den Kapiteln 2 und 6 des CET-Förderaufrufs für die verschiedenen themenspezifischen Topics nachzulesen sind. Hier müssen die Konsortien überwiegend mindestens drei Partner aus drei verschiedenen förderfähigen Mitgliedstaaten umfassen.
Hinweis: Partner aus Drittstaaten
Nicht-EU-Staaten können die Teilnahme am EU-LIFE-Programm beantragen. Mit Stand Juli 2026 hatten Island, Nord-Mazedonien, die Republik Moldau, Montenegro und die Ukraine entsprechende Vereinbarungen mit der EU getroffen, so dass Anträge von Institutionen aus diesen Ländern förderfähig sind. Die Teilnahme von Serbien wird gegebenenfalls im Jahr 2026 möglich, siehe List of Participating Countries in the LIFE Programme.
Partner aus nicht am LIFE-Programm teilnehmenden Drittstaaten (wie beispielsweise der Schweiz) können sich gegebenenfalls als sogenannte «associated partner» an LIFE-Anträgen und -Projekten beteiligen (siehe unten).
Aufbau eines Konsortiums
Wird ein Konsortium gebildet, besteht dies in der Regel aus einer koordinierenden Einrichtung und den weiteren Partnern (Beneficiaries) sowie gegebenenfalls angeschlossenen Einrichtungen (Affiliated Entities) und/oder assoziierten Partnern (Associated Partners).
Rollen im Projekt
Begünstigte Partner (Beneficiaries, BEN; Koordinatoren sowie weitere Partner) sind die Rechtspersonen, die an einem Projekt beteiligt sind, das Gegenstand einer Zuschussvereinbarung (GA = Grant Agreement) ist. Beteiligte Partner dürfen im Rahmen des Projekts nicht als Unterauftragnehmer oder Lieferanten der anderen Partner auftreten.
Alle beteiligten Partner können verbundene Einrichtungen (siehe unten 2.2) haben, die mit ihnen durch eine dauerhafte rechtliche oder kapitalmäßige Verbindung oder als Mitglieder einer Vereinigung verbunden sind, um mit deren Unterstützung ihre Verpflichtungen im Rahmen des Projekts zu erfüllen (siehe Artikel 8 des Model Grant Agreements). Sie bleiben gegenüber der Bewilligungsbehörde und den anderen Partnern aber allein verantwortlich. Die Partner müssen in diesen Konstellationen sicherstellen, dass die vertraglichen Verpflichtungen aus der Zuschussvereinbarung (GA) auch für die verbundenen Einrichtungen gelten.
Hilfen bei der Partnersuche
Wenn Sie in Ihrem eigenen Netzwerk keine passenden Partner finden, können die folgenden Plattformen bei der Suche weiterhelfen:
- Partnersuche im Funding & Tenders-Portal: Das Partner Search Tool im Funding & Tenders-Portal verfügt über verschiedene Filterfunktionen. Sie können Ihre Suche auf mindestens ein einzelnes Feld stützen oder verschiedene Kriterien kombinieren. Anleitende Schritte dazu finden Sie hier.
- Weitere Vernetzungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der EU unter «Partner search tools», so bietet beispielsweise die Plattform auf den EU LIFE Info Days eine Möglichkeit zur Vernetzung mit potenziellen Partnern. Registrierte Teilnehmende können bilaterale virtuelle Treffen sowohl mit potenziellen Antragstellern als auch mit Nationalen Kontaktstellen vereinbaren.
- Das Enterprise Europe Network unterstützt Unternehmen dabei, passende internationale Partner zu finden, um zu wachsen und neue Märkte im Ausland zu erschließen.
- Ferner gibt es für einige Mitgliedstaaten «LIFE-Partnerportale», auf denen auch Antragstellende aus anderen Staaten willkommen sind: