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Begutachtung Ihres Antrags durch die EU

Person am Laptop

Nachdem Sie Ihren Antrag über Funding & Tenders Portal eingereicht haben, beginnt die Begutachtung und das Auswahlverfahren durch die EU. 

Die EU unterscheidet zwei Arten von Zuschüssen:

  • den maßnahmenbezogenen Zuschuss (Action Grant) und
  • den Betriebskostenzuschuss (Operating Grant) für NGOs.

Nachfolgend wird auf das Auswahlverfahren für maßnahmenbezogene Zuschüsse eingegangen, die den Großteil der geförderten Projekte darstellen. Im Mehrjährigen Arbeitsprogramm (MAWP) finden Sie eine detaillierte Beschreibung für beide Zuschussarten. 

Maßnahmenbezogene Finanzhilfen

Die Begutachtung für maßnahmenbezogene Finanzhilfen unterscheidet sich zwischen einstufigen und zweistufigen Verfahren. Bei einstufigen Verfahren (Projekttypen: SAP, TA-PP, TA-R, TA-CAP und «sonstige Maßnahmen» wie CSA und sonstige Projekte, inkl. PLP) wird direkt ein Full Proposal eingereicht. Strategische Projekte (SNAPs und SIPs) durchlaufen hingegen ein zweistufiges Verfahren: Zunächst wird eine Concept Note eingereicht. Wird diese als zulässig und förderfähig bewertet, werden die Antragstellenden eingeladen, ein Full Proposal einzureichen, das erneut bewertet wird. Die einzelnen Schritte sind in beiden Antragsverfahren jedoch größtenteils identisch (s. Abbildung).

Abbildung 1: Auswahlprozess beim LIFE-Förderprogramm

Der Auswahlprozess im Überblick

  1. Formale Prüfung: Die EU prüft zunächst auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit.
  2. Fachliche Bewertung auf Grundlage von festgelegten Bewertungskriterien: Unabhängige Expert*innen bewerten Ihren Antrag.
  3. Rangliste und Projektauswahl: Die höchstbewerteten Projekte erhalten eine Einladung zur Vorbereitung der Zuschussvereinbarung (Grant Agreement, GA).

Formale Prüfung

Fachliche Bewertung durch Expert*innen

Zulässige und förderfähige Projektanträge werden wie folgt weiterbehandelt:

  • Einstufiges Verfahren (Full Proposal): 
    Der Antrag wird zur fachlichen Bewertung an externe Expert*innen weitergeleitet. Diese agieren vertraulich, unparteilich, interessensneutral.
  • Zweistufiges Verfahren (Concept Note)
    Wird die Concept Note positiv bewertet, werden die Antragstellenden zur Einreichung eines Full Proposals aufgefordert. Auch dieses wird auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit überprüft und im Fall einer positiven Bewertung an die fachlichen Expert*innen zur Bewertung übergeben. Zudem werden die Antragstellenden zur Teilnahme an einer schriftlichen Frage- und Antwortphase eingeladen. Die eingereichten Fragen und die Antworten werden anonym veröffentlicht, sodass alle Antragstellenden bei der Erstellung ihres vollständigen Projektantrags gleichermaßen unterstützt werden. Gegebenenfalls werden ergänzend Hinweise zu typischen Herausforderungen bereitgestellt.

Die Expert*innen prüfen die Anträge anhand vorgegebener Bewertungskriterien und vergeben entsprechende Punktzahlen. Die Projektanträge werden in der Regel von mindestens drei Gutachter*innen bewertet. Sie agieren vertraulich, unparteilich und interessensneutral. Sie vergeben jeweils eine Punktezahl mit erläuternden Bemerkungen und erstellen einen individuellen Bewertungsbericht (Individual Evaluation Report, IER). 

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, sollte der Projektantrag bei jedem einzelnen Kriterium einen bestimmten Schwellenwert und auch insgesamt eine Mindestpunktzahl erreichen. Die Ergebnisse dieser Bewertung bilden die Grundlage für die spätere Rangliste der Projekte. Die Anzahl der Projektanträge in dieser Liste hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. ⇒ Siehe dazu auch das Kapitel Link? Verfügbarkeit und Verteilung des Budgets.

Vorbereitung der Zuschussvereinbarung

Wenn Ihr Projektantrag erfolgreich war, erhalten Sie eine Einladung zur Vorbereitung der Zuschussvereinbarung (GA). In dieser Phase stimmen Sie gemeinsam mit der EU letzte Details ab. Dazu gehören beispielsweise Anpassungen im Arbeitsplan, Klärung einzelner Budgetpositionen oder administrative Vertragsdetails.

Bitte beachten Sie, dass die Einladung zur Vorbereitung einer Zuschussvereinbarung (GA) noch keine formelle Förderzusage darstellt. Die endgültige Entscheidung über Ihr Projekt wird erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. Sie hängt vom Abschluss der Fördervorbereitung und weiteren Prüfungen ab (z. B. der finanziellen Leistungsfähigkeit).

Weitere Informationen zur Zuschussvereinbarung (GA) finden Sie im Online Manual in den Abschnitten  Grant Preparation sowie Proposal Management and Grant Preparation.

Kontakt

LIFE-Beratungsstelle Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
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