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Ziele des LIFE-Programms

Luftbild mit Feldern, Fluss, Wald, Siedlungen

Allgemeines Ziel

Nach Artikel 3 der LIFE-Verordnung für 2021-2027 besteht das allgemeine Ziel des LIFE-Programms darin:

  • «einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten,
  • die Qualität der Umwelt – einschließlich Luft, Wasser und Boden – zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern sowie
  • den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen – auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes und damit insgesamt zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.»

Spezifische Ziele

Artikel 3 der LIFE-Verordnung für 2021-2027 legt auch spezifische Ziele des LIFE-Prorgamms fest:

  • «die Entwicklung, Demonstration und Förderung innovativer Technologien, Methoden und Ansätze für die Verwirklichung der Ziele der Rechtsvorschriften und politischen Strategien der Union zum Schutz der Umwelt, einschließlich der Natur und der biologischen Vielfalt, und zum Klimaschutz, einschließlich des Übergangs zu erneuerbarer Energie und mehr Energieeffizienz, sowie die Mitwirkung an der Wissensbasis und an der Anwendung bewährter Verfahren, vor allem für den Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt, unter anderem durch Unterstützung des Natura- 2000-Netzes,
  • die Förderung der Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Durchsetzung der relevanten Rechtsvorschriften und politischen Strategien der Union zum Schutz der Umwelt, einschließlich der Natur und der biologischen Vielfalt, sowie zum Klimaschutz und zum Übergang zu erneuerbarer Energie bzw. mehr Energieeffizienz, unter anderem durch Verbesserung der Politikgestaltung auf allen Ebenen, insbesondere durch den Ausbau der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie
  • das Fungieren als Katalysator für die großmaßstäbliche Anwendung erfolgreicher technischer und politikbezogener Lösungen für die Durchführung der relevanten Rechtsvorschriften und politischen Strategien der Union zum Schutz der Umwelt, einschließlich der Natur und der biologischen Vielfalt, sowie zum Klimaschutz und zum Übergang zu erneuerbarer Energie bzw. mehr Energieeffizienz durch die Replikation von Ergebnissen, die Einbeziehung damit zusammenhängender Ziele in andere Politikbereiche und in die Verfahrensweisen des öffentlichen und privaten Sektors, die Mobilisierung von Investitionen und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln.»

 

Die Umsetzung der LIFE-Verordnung wird durch zwei Mehrjährige Arbeitsprogramme (MAWP) für die Zeiträume 2021-2024 und 2025-2027 konkretisiert. Diese enthalten tiefere Ausführungen zu:

  • den Inhalten der vier Teilprogramme,
  • konkreten Mittelzuweisungen zu den LIFE-Themen,
  • möglichen Projekttypen und Kofinanzierungssätzen und
  • Einreichungs- und Auswahlverfahren, einschließlich Vergabekriterien.

Basierend auf der übergeordneten LIFE-Verordnung und den konkreten Vorgaben aus dem MAWP werden jährliche Ausschreibungen zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Teilprogramme und Projekttypen veröffentlicht.

Kontakt

LIFE-Beratungsstelle Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
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