Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union. Sie legt die strategischen Ziele sowie die thematische Ausrichtung des LIFE-Programms fest, definiert die rechtlichen Grundlagen und stellt das Budget zur Verfügung. Damit trägt sie die politische Gesamtverantwortung für LIFE. Zudem sorgt die Kommission dafür, dass das LIFE-Programm in allen Mitgliedstaaten nach einheitlichen Regeln umgesetzt wird.
Die Kommission ist in sogenannte Generaldirektionen unterteilt. Für LIFE spielen drei Generaldirektionen eine zentrale Rolle:
- Generaldirektion Umwelt (DG ENV)
- Generaldirektion Klimapolitik (DG CLIMA)
- Generaldirektion Energie (DG ENER)
Die Vorgaben der Kommission bilden die Grundlage für die Förderaufrufe und geben die Richtung für Projektideen vor.
Die Kommission ist keine operative Ansprechpartnerin im Antrags- oder Projektprozess, das heißt, Antragsstellende stehen nicht in direktem Kontakt mit ihr.