EU-Zuschüsse (Grants) für förderfähige LIFE-Projekte unterteilen sich in
- maßnahmenbezogene Zuschüsse (Action Grants) sowie
- Betriebskostenzuschüsse (Operating Grants).
Während die Betriebskostenzuschüsse ausschließlich bei Projektanträgen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zum Tragen kommen, sind maßnahmenbezogene Zuschüsse für verschiedene Projekttypen relevant. Nachstehend werden die einzelnen Förderoptionen näher erläutert.
1) Projekttypen von maßnahmenbezogenen Finanzhilfen
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Standardaktionsprojekte (Standard Action Projects, SAP) stellen in den LIFE-Teilprogrammen «Naturschutz und Biodiversität» (NAT), «Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität» (ENV) und «Klimaschutz und Klimaanpassung» (CLIMA) die traditionelle Form der LIFE-Projekte dar und umfassen je nach LIFE-Teilprogramm zum Beispiel Demonstrations-, Best-Practice- und Pilotprojekte, mit denen auf die spezifischen Ziele des LIFE-Programms hingearbeitet wird.
Standardaktionsprojekte sind flexibel in der Projektgestaltung (Bottom-up-Prinzip) und dienen grundsätzlich dazu,
- innovative Technologien, Methoden und Ansätze zu entwickeln, zu demonstrieren und zu fördern. Innovative Ansätze. werden insbesondere im Teilprogramm ENV gefordert. Dabei bedeutet ‚innovativ‘ eine Neuartigkeit im Vergleich zum neusten Stand der Technik im jeweiligen Mitgliedstaat bzw. in dem von Ihnen gewählten Tätigkeitsbereich (Achtung: LIFE fördert keine Investitionsprojekte. Das Programm zielt vielmehr auf eine Pilotierung oder Demonstration dessen ab, was an verbesserten Umweltmaßnahmen, -technologien etc. möglich ist.);
- an der Anwendung bewährter Verfahren mitzuwirken (sofern sie angemessen, kosteneffizient, auf dem neuesten Stand der Technik und mit ehrgeizigen Zielen hinsichtlich der Wirkung sind). Best-Practice-Projekte werden vor allem im Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität gefördert;
- die Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Durchsetzung der maßgeblichen Rechtsvorschriften und politischen Strategien der Union zu fördern, unter anderem durch die Verbesserung der Politikgestaltung auf allen Ebenen, insbesondere durch den Ausbau der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft,
- als Katalysator für die großmaßstäbliche Anwendung erfolgreicher technischer und politikbezogener Lösungen für die Durchführung der maßgeblichen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der Union zu fungieren, indem Ergebnisse repliziert, damit zusammenhängende Ziele in andere Politikbereiche und in die Verfahrensweisen des öffentlichen und privaten Sektors einbezogen sowie Investitionen mobilisiert werden und der Zugang zu Finanzmitteln verbessert wird,
- zu einem Aufbau von Kapazitäten zur Verbesserung des Verwaltungshandelns beizutragen und Vorhaben zur wirkungsvolleren Einhaltung der Umweltregularien zu unterstützen. Im Fokus können ebenso Projekte zur Sensibilisierung oder umfassenden Bewusstseinsbildung stehen, mit dem Ziel, Verhaltensänderungen zu bewirken. Hier sind die Förderchancen aufgrund einer sehr limitierten Mittelverfügbarkeit allerdings stark begrenzt.
Welche Themen im Fokus von Standardaktionsprojekten (SAP) stehen können, sehen Sie in den Ausschreibungsunterlagen, im Mehrjährigen Arbeitsprogramm (MAWP), in der LIFE-Verordnung sowie in der Liste der vorrangigen Themen.
Eckdaten:
- Bei der Projektgestaltung gilt das Bottom-up Prinzip
- Max. EU-Zuschuss: 60 % (Im Teilprogramm «Naturschutz und Biodiversität» sind 75 % möglich.)
- Max. Förderdauer: 10 Jahre (einschließlich aller Verlängerungen)
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Strategische Projekte (Strategic Projects, STRAT) umfassen (1) strategische Naturschutzprojekte (Strategic Nature Projects, SNAP) im Teilprogramm «Naturschutz und Biodiversität» (NAT) und (2) strategische integrierte Projekte (Strategic Integrated Projects, SIP) in den Teilprogrammen «Klimaschutz und Klimaanpassung» (CLIMA) sowie «Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität» (ENV).
Hinweis: Die Projektarten SIP und SNAP der Programmperiode 2021-2027 sind die Nachfolgeprojektarten zu den ‚Integrierten Projekten‘ (IPs) der Programmperiode 2014-2020 mit leicht modifizierten Bedingungen (höhere Anforderungen).
Strategische integrierte Projekte (SIPs) und Strategische Naturschutzprojekte (SNAPs) sind größere Projekte als die Standardaktionsprojekte (SAPs). Bei SIPs und SNAPs handelt es sich um größere, strategisch ausgerichtete Projekte, mit denen auf regionaler, multiregionaler, nationaler oder transnationaler Ebene Umwelt-, Klimastrategien oder -aktionspläne umgesetzt werden, die von den Behörden der Mitgliedstaaten entwickelt wurden. Deshalb werden SIPs und SNAPs typischerweise von den Behörden koordiniert, die für die Umsetzung des adressierten Plans oder der Strategie zuständig sind. bzw. in gut begründeten Fällen kann die verantwortliche Behörde nicht als koordinierenden Antragsteller auftreten, sie muss allerdings auf jeden Fall Teil des Projekt-Konsortiums sein.
Während SIPs gegebenenfalls auch einen regionalen Ansatz haben können, wird von SNAPs eine sehr großräumige, tendenziell bundesweite Umsetzung erwartet, es müssen also viele Bundesländer zusammenarbeiten.
Zentral für das Konzept der Strategischen Projekte (STRAT) ist das Abzielen auf einen Katalysatoreffekt auch über das eigentliche Projekt hinaus. Dazu muss jedes Projekt von Anfang an nachweisen können, dass es in der Lage ist, über das EU-kofinanzierte LIFE-Projekt hinaus für zusätzliche, ergänzende Maßnahmen (außerhalb des LIFE-Projekts) auch weitere Finanzmittel aus anderen Quellen über einen längeren Zeitraum zu mobilisieren – sogenannte komplementäre Mittel – auch über die Laufzeit des Projekts selbst hinaus. Das bedeutet, parallel zur Umsetzung von SNAPs und SIPs müssen für weitere, zusätzliche, zielgleiche Maßnahmen komplementäre Mittel mobilisiert werden. Dazu können auch andere EU-Fonds oder weitere nationale oder private Finanzierungsquellen verfügbar gemacht werden. Damit sollen Strategische Projekte (STRATs) den Mitgliedstaaten helfen, andere EU-Finanzierungsquellen besser und koordinierter für Umwelt-Zwecke zu nutzen, einschließlich der Agrar-, Struktur-, Regional- und Forschungsfonds sowie der nationalen Fonds und der Investitionen des Privatsektors.
Eckdaten:
- Bei der Projektgestaltung gilt das Bottom-up Prinzip
- Schwerpunkte bei der Projektgestaltung:
- Großer territorialer Maßstab
- Einbeziehung aller betroffenen Akteure/Interessengruppen
- Umsetzung eines Koordinierungsmechanismus für die Finanzierung von ergänzenden, komplementären Maßnahmen, die für die vollständige Umsetzung des angestrebten Plans oder der förderfähigen Strategie erforderlich sind
- Max. EU-Zuschuss: 60 %
- Max. Förderdauer: 14 Jahre
- Es sind mindestens zwei Projektpartner notwendig
- Zweistufiges Antragsverfahren: zunächst wird eine Projektskizze (Concept note) eingereicht. Im Falle einer positiven Rückmeldung kann ein Vollantrag (Full proposal) eingereicht werden.
- Ein Vollantrag (Full Proposal) für ein SNAP oder SIP muss mindestens eine «Complementary Funding Declaration», also eine Zusage für die Verfügbarkeit von komplementären Mitteln enthalten.
Hinweis: Der Vorteil bei der Planung von SIPs und SNAPs ist, dass man seine Ideen vorab mit CINEA sowie Verantwortlichen der Generealdirektionen diskutieren kann. Zudem fördert die EU Vorbereitungsprojekte zur Vorbereitung eines SIP- oder SNAP-Antrags, sog. sogenannte TA-PP-Projekte mit bis zu 70.000 € pro Projekt aus Brüssel (= max. 60 % des Gesamtbudgets).
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Strategische Naturschutzprojekte (Strategic Nature Projects, SNAP) zielen auf die Umsetzung der folgenden Arten von Plänen, Strategien oder Aktionsplänen ab, die durch spezifische EU-Umweltvorschriften oder -politik vorgeschrieben sind:
- die Prioritären Aktionsrahmen (Prioritised Action Framework, PAF) gemäß Artikel 8 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
- Nationale Wiederherstellungspläne gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur
- andere Pläne oder Strategien, die auf internationaler, nationaler, regionaler oder multiregionaler Ebene von den für Natur und biologische Vielfalt zuständigen Behörden angenommen wurden, die die EU-Politik oder -Rechtsvorschriften im Bereich Natur und/oder biologische Vielfalt umsetzen und spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeit- und Finanzplan enthalten.
Ferner werden die folgenden Pläne in der SNAP-Ausschreibung erwähnt:
- National or Regional Pollinator/Insect Strategies and/or Action Plans
- National or Regional Plans for Green Infrastructure Networks
- National or Regional Restoration Plans, National or Regional Urban Greening Plans, etc. as called for in the EU Biodiversity Strategy for 2030
- National or Regional Plans or strategies supporting implementation of the objectives of the Regulation (EU) 1143/2014 on Invasive Alien Species
SNAPs sollten auf die vollständige Umsetzung des adressierten Plans / der Strategie / des Aktionsplans abzielen. Allerdings kann die vollständige Umsetzung des Plans (also z.B. des PAFs) auch über komplementäre Mittel und Maßnahmen adressiert werden.
Die SNAPs sollten zusammen mit den komplementären Maßnahmen zumindest alle verbleibenden administrativen, finanziellen, strukturellen und sonstigen Hindernisse für die komplette Umsetzung des adressierten Plans beseitigen. Dazu wäre ein klares Konzept und ein klares ‚Committment‘ vorzulegen.
Sie sollten den Plan/die Strategie/den Aktionsplan in einem großen territorialen Maßstab unterstützen, d. h. regional, multiregional, national oder transnational.
Die für Naturschutz und Biodiversität zuständigen Behörden, die für die Umsetzung des adressierten Plans verantwortlich sind, müssen sich an den SNAP-Projektanträgen entweder als Antragsteller oder in hinreichend begründeten Fällen als Partner beteiligen.
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Strategische integrierte Projekte (Strategic Integrated Projects. SIPs) sind großräumige Projekte, mit denen auf regionaler, multiregionaler, nationaler oder transnationaler Ebene von Behörden der Mitgliedstaaten erarbeitete Strategien oder Aktionspläne im Umwelt- oder Klimabereich umgesetzt werden, die in spezifischen Rechtsvorschriften oder Politik der Union in den Bereichen Umwelt, Klima oder, soweit hierfür relevant, Energie vorgesehen sind. Durch die SIPs sollen die angestrebten Ziele und Prioritäten auch in andere Politikfelder Eingang finden.
SIPs sollten auf die vollständige Umsetzung der adressierten Strategien und Pläne abzielen. Dies bedeutet nicht unbedingt, dass SIPs alle in der Strategie/dem Plan vorgesehenen Maßnahmen abdecken oder dass die Strategie/der Plan während der Laufzeit eines SIP vollständig umgesetzt wird. SIPs müssen jedoch strategische Maßnahmen enthalten, um einen Prozess zu katalysieren und zusätzliche Verpflichtungen und Finanzmittel zu mobilisieren, die zu gegebener Zeit zur vollständigen Umsetzung des Plans oder der Strategie führen werden.
An SIPs sind die für die Umsetzung des adressierten Plans oder der Strategie erforderlichen Hauptakteure aktiv zu beteiligen. Sie sollten in der Regel von der Behörde koordiniert werden, die für die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans verantwortlich ist und müssen die Akteure einbeziehen, die für die erfolgreiche Umsetzung entscheidend sind.
SIPs sollten den Aufbau strategischer Kapazitäten bei den zuständigen Behörden und Interessengruppen erleichtern und bewirken, um eine langfristige Nachhaltigkeit der Projektergebnisse und -maßnahmen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, während oder nach dem Ende des SIP als Mitgestalter des angestrebten Plans oder der Strategie zu fungieren.
Hinweis: Die Komplexität von SIPs erfordern einen anpassungsfähigen Ansatz. Aus diesem Grund werden SIPs in Phasen unterteilt. Jede Phase sollte in der Regel mindestens drei Jahre dauern, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, obwohl die Dauer in begründeten Fällen auch kürzer sein kann. Die erste Phase des Projektes muss im Antrag klar beschrieben werden, die Darstellung der übrigen Phasen Ihres Projekts können weniger Details enthalten, aber insgesamt sollten Sie in der Lage sein im Antrag zu zeigen, wie das Projektziel erreicht wird, sobald alle Phasen umgesetzt sind. Im Zuge der Umsetzung des Projektes werden zu einem späteren Zeitpunkt die Details der Projekt-Phasen konkretisiert.
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Projekte der technischen Hilfe (Technical Assistance, TA) können die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Vorbereitung strategischer integrierter Projekte (SIPs) oder strategischer Naturschutzprojekte (SNAPs) (TA-PP; Technical Assistance projects for the preparation of SNAPs and SIPs),
- Vorbereitung zur Erleichterung des Upscaling und der Replikation von Ergebnissen aus anderen Projekten, die durch das LIFE-Programm, seine Vorgängerprogramme oder andere EU-Förderprogramme finanziert wurden (Technical Assistance projects for projects Replication of and up-scaling of results, TA-R),
- Kapazitätsaufbau bei den Behörden der Mitgliedstaaten, die nur in geringem Umfang am LIFE-Programm teilnehmen, um die Dienste der nationalen Kontaktstellen in der gesamten EU zu verbessern und die Gesamtqualität der eingereichten Vorschläge zu erhöhen (Technical Assistance projects for Capacity building of member state authorities, TA-CAP).
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Dieser Projekttyp (Technical Assistance for Preparation of SIPs/SNAPs) dient der Vorbereitung eines Antrags für ein Strategisches Projekt (STRAT).
Das übergeordnete Ziel eines TA-PP-Projekts ist die Ausarbeitung eines SNAP/SIP-Antrags, so dass alle Aktivitäten des TA-PP-Projekts zu diesem Ziel beitragen müssen. Am Ende eines TA-PP im Teilprogramm «Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität» (ENV) oder «Klimaschutz und Klimaanpassung» (CLIMA) sollte die Antragstellung für ein Strategisches Integriertes Projekt (SIP) stehen. Am Ende eines TA-PP im Teilprogramm «Naturschutz und Biodiversität» sollte die Antragstellung für ein Strategisches Naturschutzprojekt (SNAP) stehen. Grundsätzlich müssen alle Aktivitäten, die im Rahmen des Projekts für technische Hilfe durchgeführt werden, neu und zusätzlich zu den Arbeiten sein, die der Antragsteller vor dem Projekt durchgeführt hat.
Zu den Aktivitäten eines TA-PP-Projekts für die Ausarbeitung eines SNAP/SIP-Antrags können gehören u.a.:
- Rekrutierung von neuem Personal und Schulung für die Erstellung eines SNAP-Projektantrags;
- Beauftragung von externer Unterstützung für die Erstellung eines SNAP/SIP- Projektantrags;
- Sammlung von Informationen für die Erstellung eines SNAP/SIP- Projektantrags (z. B. über Finanzierungsquellen);
- Netzwerkarbeit, Beratung und Koordinierung für die Vorbereitung, Erstellung und Umsetzung des SNAP/SIP;
- Koordinierung mit Interessengruppen, die an dem strategischen Naturprojekt beteiligt werden sollen bzw. Koordinierung mit den am Strategischen Integrierten Projekt zu beteiligenden Akteuren
- Entwicklung von Finanzierungsplänen, sofern solche Pläne nicht bereits Teil des adressierten PAF, Aktionsplans oder der Strategie sind;
- Zusammenstellung möglicher komplementärer Maßnahmen, die das SNAP/SIP ergänzen sollen und Eruierung potenzieller Finanzierungsquellen für diese komplementären Maßnahmen;
- Erstellung der Projektskizze (Concept note) und des Vollantrags für ein SNAP/SIP.
Eckdaten:
- Max. EU-Zuschuss: 60 %
- Max. EU-Föderbeitrag: auf 70.000 Euro pro Projekt limitiert
- Max. Förderdauer: zwei Jahre
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Die Aufgabe des LIFE-Programms ist es, Lösungen zu entwickeln und zu demonstrieren, die dann in ganz Europa angewandt werden können. Die Aufgabe von Projekten zur Ermöglichung der Hochskalierung oder Replikation von Ergebnissen von EU-Projekten (Technical Assistance for Replication, TA-R) ist es, diese Übernahme zu erleichtern, um sicherzustellen, dass LIFE die größtmögliche Wirkung erzielt.
Mit den Projekten soll nicht Gleiches nochmals oder in größerem Umfang geschafft werden. Die Projekte sollen als Wegbereiter der Hochskalierung oder einer Replikation von Ergebnissen aus Projekten fungieren, die über das LIFE-Programm, dessen Vorläuferprogramme oder andere Programme der EU finanziert werden. Dies soll insbesondere dann geschehen, wenn diesen Zielen noch Hindernisse (z. B. administrativ, gesetzgeberisch, finanziell, fachlich) im Wege stehen. Es geht also nicht um die Hochskalierung oder Replikation selbst, sondern um die Ermöglichung dieser.
Die Unterstützung durch TA-R Projekte hat strategischen Charakter, um einerseits die Erfahrungen und Ergebnisse bisheriger EU-Förderungen besser zu nutzen und andererseits die Verwirklichung grüner Investitionen vor Ort zu unterstützen.
Hinweise:
Beachten Sie die Regularien von TA-R-Projekten zum Antragsverfahren, die sich von anderen Projektarten unterscheiden können (z.B. Seitenzahlbegrenzung, Unterstützungsbriefe sind nicht obligatorisch; es werden keine Bonuspunkte vergeben).
Bitte beachten Sie auch, dass in manchen Ausschreibungsjahren nicht alle LIFE-Teilprogramme von den TA-R-Ausschreibungen adressiert werden.
Eckdaten:
- Max. EU-Zuschuss: 60 %
- Max. EU-Förderbeitrag: auf eine Million Euro pro Projekt limitiert
- Es werden pro Ausschreibungsjahr insgesamt sechs bis zwölf Projekte gefördert.
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Gemäß der LIFE-Verordnung (Art. 11) können mit LIFE-Zuschüssen „sonstige Maßnahmen“ (Other Actions, OA) finanziert werden, die zur Erreichung der festgelegten allgemeinen Ziele (Art. 3) erforderlich sind.
Zu den sonstigen Maßnahmen können gehören:
- Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSAs),
- Sonstige Projekte, einschließlich Projekten zur Bearbeitung aktueller legislativer und politischer Prioritäten (Projects for addressing ad hoc Legislative and Policy Priorities, PLP).
Die Regularien hinsichtlich der Projektgestaltung sind hier wesentlich strenger als bei Standardaktionsprojekten, da sie dem Top-down-Prinzip folgen.
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Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSAs) sind im Teilprogramm «Energiewende und Energieeffizienz» (CET) angesiedelt und sollen die Umsetzung spezifischer EU-Politiken in den verschiedenen Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene unterstützen. Sie sind grundsätzlich darauf ausgerichtet, mit der Förderung von technologiebegleitenden Maßnahmen Marktbarrieren zu beseitigen und nicht nur die Politik und die (Bau-)Wirtschaft, sondern auch Städte und Bürgerinitiativen finanziell zu unterstützen, um schnell neue und innovative Wege zur Energiewende einzuschlagen. Die Förderung unterstützt die Schaffung von Markt- und Regulierungsbedingungen für den Übergang zu sauberer Energie mit Schwerpunkt auf nichttechnologischen Aspekten.
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSAs) können Aktivitäten wie Kapazitätsaufbau, Informations- und Wissensverbreitung, Sensibilisierung, Entwicklung und Anpassung politischer Rahmenbedingungen, politische Dialoge, Marktbeobachtung, Datenerhebung, Standardisierung, Beschleunigung der Technologieeinführung und Digitalisierung, Entwicklung neuer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle, Sicherung der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte, Einwerbung privater Finanzmittel, Entwicklung von Investitionsplänen, Unterstützung der Entwicklung lokaler und regionaler Investitionsprojekte sowie Einbindung und Stärkung der Bürgerbeteiligung fördern.
CSAs sind nicht für die Finanzierung von Technologieentwicklung oder Demonstrationsprojekten konzipiert. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden «marktnahe» Projekte gefördert, die europaweit reproduziert werden können. Ihre Schwerpunkte und Zielgruppen sind eng mit dem Ausschreibungstext zu verknüpfen und können auf der Koordinierung und Unterstützung lokaler, nationaler und europäischer Akteure aufbauen, unabhängig davon, ob diese öffentliche, privatwirtschaftliche Institutionen oder beispielsweise Bürgerinitiativen sind.
Jährlich gibt die EU-Kommission Ausschreibungen heraus, die in der Regel spezifische Themenbereiche (Topics) mit klaren inhaltlichen Vorgaben beinhalten. Die Antragstellenden sind aufgefordert, innovative Lösungsvorschläge für diese Themen zu entwickeln, die die Ziele der jeweiligen Topics effektiv und nachhaltig erreichen und die zur Nachahmung dienen können.
Die einzelnen Topics sind sehr unterschiedlich gestaltet und decken ein breites Spektrum ab. In einigen Bereichen kann beispielsweise die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Fokus stehen, in anderen wiederum die (Weiter-)Entwicklung und Verbreitung bewährter Verfahren (Best Practices).
Eckdaten:
- Bei der Projektgestaltung gilt das Top-down-Prinzip
- Max. EU-Zuschuss: 95 % auf die dem Projekt direkt anzurechnenden Kosten. Vorsicht: keine Investitionskosten, hauptsächlich Personalkosten und Reisekosten
- Max. Förderdauer: 10 Jahre (oft ausschreibungsspezifische Zielstellungen)
- Die Mindestvoraussetzung ist bei einer Vielzahl der LIFE-CET Maßnahmen die sogenannten 3 aus 3 Regel: förderfähig sind nur Verbundprojekte, die aus einem Konsortium mit mindestens drei unabhängigen Partnern aus drei unterschiedlichen antragsberechtigten Ländern bestehen.
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In Kapitel 4 des Mehrjährigen Arbeitsprogramms ist festgelegt, dass unter «Sonstige Maßnahmen» zusätzliche Projekte, die den gesetzgeberischen und politischen Prioritäten der Union entsprechen, jährlich nach einer Konsultation mit den Mitgliedstaaten festgelegt werden können (PLP; Projects for addressing ad hoc Legislative and Policy Priorities). In dieser Konsultation, die einmal im Jahr durchgeführt wird, erstellt die Kommission eine Bestandsaufnahme der spezifischen Anforderungen in Bezug auf die Entwicklung und Umsetzung der Umwelt- und Klimapolitik sowie des Umweltrechts der Union, die in den folgenden Jahren fokussiert werden müssen. Sie identifiziert unter diesen Anforderungen diejenigen, die durch gezielte Projekte adressiert werden sollen, den sog. Projekten zur Bearbeitung aktueller legislativer und politischer Prioritäten (PLP).
Die Mitgliedstaaten erhalten einen Entwurf der Liste mit den ermittelten spezifischen Bedürfnissen und geben dazu Stellungnahmen ab, die wiederum gebündelt werden und zu einer endgültigen Liste der zu behandelnden Projektbereiche münden. Auf dieser Grundlage können bedarfsorientierte Ausschreibungen formuliert werden, die den legislativen und politischen Prioritäten der Union entsprechen und spezifischen Frage- oder Aufgabenstellungen beinhalten.
Die genau vorgeschriebenen Themenstellungen sowie die zu behandelnden spezifischen Prioritäten der jeweiligen Ausschreibung finden sich in den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen (Kap. 2). Für jede spezifische Priorität werden die spezifischen Bedürfnisse, die zu behandeln sind, die Aktivitäten, die finanziert werden können, die erwarteten Auswirkungen und alle sonstigen Anforderungen angegeben.
Die Ausschreibungen erfolgen nicht zu festgelegten Zeitpunkten. Es kann mehrere PLP-Ausschreibungen in einem Kalenderjahr geben. Zuletzt wurden die PLP-Ausschreibungen immer mit den sonstigen Ausschreibungen im Frühjahr veröffentlicht. PLP-Projekte verfolgen einen Top-down-Ansatz.
Eckdaten:
- Max. EU-Zuschuss: 95 %
- Max. Förderdauer: 10 Jahre
2) Betriebskostenzuschüsse
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Nichtregierungsorganisationen (NROs/NGOs) können sowohl in den vier LIFE-Teilprogrammen als auch zu speziellen thematischen Ausschreibungen einreichen, z.B. für Projekte zur Bearbeitung von Ad-hoc-Gesetzgebungs- und Politikprioritäten (PLP).
Darüber hinaus gibt es für Nichtregierungsorganisationen, die auf EU-Ebene tätig sind, in erster Linie im Bereich Umwelt und/oder Klimaschutz (einschließlich saubere Energiewende) agieren, ein umwelt- bzw. klimapolitisches Ziel verfolgen und mit ihren Strukturen und Aktivitäten mindestens drei Mitgliedstaaten der EU abdecken, noch eine weitere Fördermöglichkeit: Die Betriebskostenzuschüsse (Operating Grants, OG).
Betriebskostenzuschüsse können als Beitrag zu bestimmten operativen und administrativen Kosten von Organisationen ohne Erwerbscharakter gewährt werden, die Ziele von allgemeinem Unionsinteresse verfolgen, in erster Linie umwelt- oder klimapolitisch tätig sind und an der Ausarbeitung, Durchführung und Durchsetzung der Unionspolitik und des Unionsrechts mitwirken (s. Artikel 11(6) der LIFE-Verordnung 2021-2027).
Für die Betriebskostenzuschüsse gibt es ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst muss ein Antrag für eine zwei- oder dreijährige Rahmenpartnerschaftsvereinbarung (Framework Partnership Agreement, FPA) gestellt werden. Zusätzlich ist ein jährlicher Antrag für eine spezifische Zuschussvereinbarung (Specific Grant Agreement, SGA) notwendig. Diese spezifische Zuschussvereinbarung (SGA) können nur Organisationen mit einer aktuellen Rahmenvereinbarung (FPA) stellen.
Hinweise:
- Die Antragsverfahren für FPA und SGA laufen zum Teil parallel.
- Die letzte Ausschreibung für FPA wurde im Jahr 2024 veröffentlicht.
- Für die Betriebskostenzuschüsse gibt es ein spezifisches «Model Grant Agreement for Operating Grants».
- Nähere Informationen finden Sie auf der LIFE Website der zuständigen EU-Agentur CINEA.
Eckdaten:
- Max. EU-Zuschuss: 70 % der förderfähigen Kosten. Pro Jahr liegt die Obergrenze für den EU-Zuschuss bei 700.000 Euro.
- Gefördert werden vor allem Personalkosten. Zusätzlich zu den Personalkosten kann eine Pauschale in Höhe von 50 % der Kosten für Personal im Projekt veranschlagt werden. Mit dieser Pauschale sollen die Kosten für Reisen, Ausrüstungsgegenstände und Abschreibungen, externe Verträge, Mieten und sonstige direkte Ausgaben abgedeckt werden.
- NGOs erhalten nach Abschluss einer spezifischen Zuschussvereinbarung (Specific Grant Agreement‘ SGA) einen Finanzvorschuss von 60 % des geplanten EU-Zuschusses.
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