Ergänzend zum EU-Zuschuss, muss ein Eigenanteil eingebracht werden.
Der Eigenanteil der Antragstellenden kann von allen am Vorhaben Beteiligten oder nur von einigen der beteiligten Antragstellenden stammen. Weder die Höhe des Beitrags der einzelnen Projektpartner noch das Verhältnis der Beiträge zueinander ist von der EU festgelegt. Die Anteile der Beiträge müssen also zwischen den Partnern nicht prozentual gleich verteilt sein.
Hinweis: Bei der Antragsevaluierung kann der finanzielle Beitrag eines Partners natürlich als Beleg für dessen Einsatzbereitschaft und Engagement gewertet werden. Allerdings sind gerade bei der Beteiligung von Nicht-Regierungsorganisationen von diesen oft geringe finanzielle Beiträge üblich.
Der Eigenanteil muss nicht nur allein von den Projektpartnern aufgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Projektpartner/Antragstellenden unbeteiligte Dritte als Kofinanzierende akquirieren.
Die Finanzierungsquellen der Eigenanteile der Projektpartner und ggf. einer Kofinanzierung Dritter sind für die EU-Kommission nicht relevant, solange die Mittel nicht aus anderen EU-Quellen stammen.
Sogenannte «In kind contributions», also Sacheinlagen, sind im LIFE-Programm nicht vorgesehen.
Hinweis: Neben der Evaluierung anhand von fachlichen und qualitativen Kriterien durchlaufen LIFE-Anträge auch eine «Financial selection phase» unter anderem zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Beteiligten. Hinweise dazu finden Sie in der Regel im Kapitel 7 der Ausschreibungsunterlagen/des jeweiligen Call-Dokuments. Für junge Organisationen können diese Prüfungen eine kritische Hürde darstellen. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, dass ein für das Projekt geeigneter anderer Partner die Rolle des (offiziell genannten) federführenden Projektträgers und Antragstellenden übernimmt.
Verfügbarkeit des Eigenanteils bei Antragstellung
Bei LIFE-Projekten im NAT-Teilprogramm ist es üblich, dass die Finanzierung bereits mit der Antragstellung feststeht. Dies ist sinnvoll, weil diese Projekte und deren durchführende Organisationen selten erhebliche Einnahmen haben. Insbesondere bei Projekten des Schwerpunktbereichs «Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität» (ENV) muss der Eigenanteil der Projektpartner nicht zwingend bei der Antragstellung und auch noch nicht bei Projektbeginn verfügbar sein, da diese Durchführenden oft auch Einnahmen erzielen. Dennoch muss von Beginn an eine ausgeglichene, realistische Budgetplanung vorliegen.
Im Fall von externen Kofinanzierern, also Institutionen, die am Projekt nicht als Partner beteiligt sind, muss mit dem Antrag hinsichtlich der externen Kofinanzierungsmittel keine unterschriebene «Cofinancing Declaration» (Vorlage im Funding & Tenders-Portal unter den Referenz-Dokumenten verfügbar) mehr vorliegen, auch wenn selbstverständlich eine sicher zugesagte Kofinanzierung die (erfolgreiche) Durchführung eines Projekts realistischer macht. Falls Sie eine solche Erklärung dennoch beifügen, kann der Status «not confirmed» ausgewählt werden.