Projektrelevante Kosten aus allen klassischen Budget-Kategorien können in LIFE-Projekten überwiegend als förderwürdig anerkannt werden.
«Eligible costs» sind Kosten, die die EU-Kommission für ein LIFE-Projekt als förderfähig (= zuschusswürdig) anerkennt. Die EU-Kommission erstattet förderfähige Kosten nicht in voller Höhe, sondern bezuschusst diese nur prozentual (siehe Zusammensetzung des Projektbudgets)
Grundsätzlich gilt:
- Der prozentuale EU-Zuschuss zu einem LIFE-Projekt bezieht sich immer nur auf die «eligible costs». Achtung: 100-prozentige Förderfähigkeit bedeutet nicht, dass die EU entsprechende Positionen mit 100 % bezuschusst. Weiterhin gelten die projektartspezifischen maximalen EU-Finanzierungsanteile an den förderfähigen Kosten.
- Es sind nur Kosten für projektrelevante Aktivitäten und Maßnahmen förderfähig, die innerhalb der Projektlaufzeit umgesetzt werden.
Hinweis: Wichtig sind die konkreten Angaben in den Ausschreibungen. In speziellen Ausschreibungen können einzelne Budget-Kategorien ausgeschlossen sein. Die Kosten müssen anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen nachgewiesen werden können (nicht gültig für Gemeinkosten). Die Kosten müssen in direktem Bezug zum Projekt stehen / für die Projektumsetzung notwendig sein.
Weiterführende Informationen finden Sie in den detaillierten Finanz-Vorträgen der EU-Agentur CINEA während der EU-Info-Tage sowie in den Referenzdokumenten Model Grant Agreement (MGA) und Annotated Model Grant Agreement (AGA) (jeweils im Art. 6).