Auf den jeweiligen Seiten der Ausschreibung im Funding & Tenders-Portal gelangen Sie nach einem Klick im seitlich links verfügbaren Menü auf «Topic conditions and documents» zu einer Auflistung aller für diese Ausschreibung obligatorischen Antragsformulare (Application Forms) sowie aller optionalen Anhänge. Hier erhalten Sie also eine Übersicht über die erforderlichen Antragsbestandteile.
Die Auswahl der Antragsformulare variiert, je nachdem für welche Ausschreibung Sie sich entscheiden. Achten Sie darauf, welche Unterlagen obligatorisch und/oder optional sind.
Wenn Sie sich für eine Antragstellung entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie nur die Vorlagen (Templates) verwenden, die Ihnen für Ihren Projektantrag zugewiesen werden. Dies geschieht, sobald Sie Ihr Projekt im Funding & Tenders-Portal grundlegend angelegt haben. Anschließend werden Ihnen im Portal in Ihrem Antragsbereich Ihre antragsspezifisch relevanten Antragsvorlagen zum Download zur Verfügung gestellt.
Ein bedeutender Teil Ihres Antrags wird der Teil B sein, in dem Sie Ihr Vorhaben umfassend anhand einer vorgegebenen Kapitelstruktur beschreiben müssen. Die Vorlagen für diesen bedeutenden Antragsteil heißen in der Regel «Tpl_Application Form (Part B) (LIFE XXX)». Auch wenn diese Vorlage (Template/Tpl) Ihrem Antrag spezifisch zugeordnet wurde, enthält sie in der Regel auch Kapitel, die Sie nicht ausfüllen müssen. Diese nicht auszufüllenden Kapitel sind mit «n/a» oder «not applicable» gekennzeichnet.
- Bitte beachten Sie, dass jedes Kapitel, welches ausgefüllt werden muss, bewertungsrelevant ist.
- In der Regel finden Sie auf Seite 2 der «Application Form» für den Teil B Ihres Antrags eine «Important Notice», die Sie während der gesamten Antragserstellung beachten sollten. Halten Sie sich unbedingt an die hier vorgegebenen Formatierungsregeln sowie an die Zeichen- und Seitenbegrenzungen aus Kapitel 5 der jeweiligen Ausschreibung.
- Seitenbegrenzung: Je nach Ausschreibung kann die Seitenzahl variieren. Beim Großteil der Ausschreibungen liegt die Seitenbegrenzung bei 120 Seiten (inkl. aller Instruktionen). Bei einzelnen Ausschreibungen kann die Begrenzung beispielsweise auch nur 50 Seiten betragen.
- Begleitdokumente können als Anhang eingereicht werden und werden nicht auf die Seitenbegrenzung angerechnet. Sie dürfen allerdings keine in den Kapiteln von Teil B geforderten Informationen in die Anhänge «auslagern».
- Mindestschriftgröße: zumeist Arial 10 Punkt (lesbar)
- Seitengröße: A4 (druckbar)
- Ränder (oben, unten, links und rechts): in der Regel mindestens 15 mm (ohne Kopf- und Fußzeilen)
- Halten Sie Ihren Text so präzise wie möglich.
- Verwenden Sie keine Hyperlinks, um Informationen anzuzeigen, die wesentlicher Bestandteil Ihres Antrags sind.
- Wenn Sie versuchen, einen Antrag hochzuladen, der die angegebene Seitenbegrenzung überschreitet, erhalten Sie eine automatische Warnung mit der Aufforderung, Ihren Antrag zu kürzen und erneut hochzuladen. Bei nicht gekürzten Anträgen werden die überzähligen Seiten unsichtbar gemacht und somit von den Gutachter*innen nicht berücksichtigt.
- Bitte löschen Sie KEINE Anweisungen im Dokument. Das Entfernen der Anweisungen kann zur Unzulässigkeit Ihres Antrags führen.
- Die auszufüllenden Antragsformulare sind mit Tags versehen. Achten Sie darauf, die Tags nicht zu löschen; sie werden für die Bearbeitung benötigt.