Relevanz (0–20 Punkte)
- Relevanz des Beitrags für eines oder mehrere der spezifischen Ziele des LIFE Programms und für das betreffende Teilprogramm,
- Umfang, in dem das Projekt mit der Beschreibung in der Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen, gegebenenfalls einschließlich der spezifischen Prioritäten, übereinstimmt,
- Solidität der allgemeinen Interventionslogik,
- Umfang, in dem das Projekt positive Nebeneffekte bietet und Synergien mit anderen Politikbereichen fördert, die für die Verwirklichung der umwelt- und klimapolitischen Ziele relevant sind.
Qualität (0–20 Punkte)
- Klarheit, Relevanz und Durchführbarkeit des Arbeitsplans,
- Angemessenheit des geografischen Schwerpunkts der Aktivitäten,
- Qualität des Plans zur Überwachung der Auswirkungen und zur diesbezüglichen Berichterstattung,
- Ermittlung und Mobilisierung der relevanten Stakeholder,
- Eignung und Qualität der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kommunikation und Verbreitung des Projekts und seiner Ergebnisse an verschiedene Zielgruppen.
Auswirkungen (0–20 Punkte)
- Anspruch und Glaubwürdigkeit der Auswirkungen, die während des Projekts und/oder nach dem Projekt aufgrund der vorgeschlagenen Aktivitäten zu erwarten sind, unter Berücksichtigung möglicher negativer Auswirkungen auf die anderen spezifischen Ziele des LIFE-Programms, wobei sichergestellt sein muss, dass diese Ziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden,
- Nachhaltigkeit der Projektergebnisse nach Abschluss des Projekts,
- Möglichkeit, dass die Projektergebnisse im selben oder in anderen Sektoren bzw. am selben oder an anderen Orten repliziert oder von öffentlichen oder privaten Akteuren oder durch die Mobilisierung größerer Investitionen oder finanzieller Ressourcen erweitert werden können (katalytisches Potenzial),
- Qualität der Maßnahmen zur Nutzung der Projektergebnisse.
Ressourcen (0–20 Punkte)
- Zusammensetzung des Projektteams - eines Konsortiums oder eines einzelnen Begünstigten - in Bezug auf Fachwissen, Fähigkeiten und Aufgabenbereiche sowie Angemessenheit der Managementstruktur,
- Angemessenheit des Projekthaushalts und der Ressourcen sowie ihre Kohärenz mit dem vorgeschlagenen Arbeitsplan,
- Transparenz des Projekthaushalts, d. h. hinreichende Beschreibung der Kostenfaktoren,
- Umfang, in dem die Umweltauswirkungen des Projekts berücksichtigt und abgemildert werden, unter anderem durch eine umweltgerechte Beschaffung. Die Verwendung anerkannter Methoden zur Berechnung des Umweltfußabdrucks des Projekts (z. B. nach der PEF- oder OEF-Methode oder ähnlichen Methoden) oder die Nutzung von Umweltmanagementsystemen (z. B. EMAS) wäre von Vorteil,
- Kosten-Nutzen-Verhältnis des vorgeschlagenen Projekts.
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 20 Punkten bewertet. Die für jedes Kriterium zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 10 Punkte. Die Punktzahl des Kriteriums „Auswirkungen“ wird mit 1,5 gewichtet, d.h., die bei einem Vorschlag für das Kriterium «Auswirkungen» vergebenen Punkte werden mit 1,5 multipliziert. Die insgesamt zu erreichende Mindestpunktzahl, die als Summe der gewichteten Einzelpunktzahlen berechnet wird, beträgt 55 Punkte. Für Standardaktionsprojekte und – soweit relevant und in der Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen festgelegt – für Projekte der technischen Hilfe und sonstige Maßnahmen werden die folgenden Bonuspunkte vergeben:
- BONUS 1: Das vorgeschlagene Projekt bietet außergewöhnliche Synergien und bewirkt erhebliche positive Nebeneffekte zwischen LIFE-Teilprogrammen. (2 Punkte)
- BONUS 2: Das Projekt wird hauptsächlich in den Gebieten in äußerster Randlage durchgeführt. Wenn regionale Besonderheiten für die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Erfordernisse relevant sind (z. B. Abfall im Falle von Inseln, saubere Energie im Falle kohleintensiver Regionen usw.), könnte der Bonus auf andere geografische Gebiete mit besonderen Bedürfnissen und besonderer Schutzbedürftigkeit ausgeweitet werden. (2 Punkte)
- BONUS 3: Das Projekt baut im Wesentlichen auf den Ergebnissen anderer von der Europäischen Union finanzierter Projekte auf oder erweitert sie. (2 Punkte)
- BONUS 4: Das Projekt bietet ein außergewöhnliches Katalysatorpotenzial. (2 Punkte)
- BONUS 5: Das Projekt sieht eine transnationale Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten vor, die für die Erreichung der Projektziele entscheidend ist. (2 Punkte)
Die Bonuspunkte werden nach „Ja/Nein“-Kriterien vergeben, d. h., es ist keine Abstufung vorgesehen: Für jeden Projektantrag werden entweder 0 oder 2 Punkte vergeben. Somit beträgt die erreichbare Höchstzahl bei Projektanträgen für Standardaktionsprojekte 100 Punkte, während für andere Projektanträge (d. h. für Projekte der technischen Hilfe und sonstige Maßnahmen) 90 Punkte zuzüglich etwaiger Bonuspunkte erreichbar sind.