Relevanz (0–20 Punkte)
- Relevanz des Beitrags für eines oder mehrere der spezifischen Ziele des LIFE Programms und für das betreffende Teilprogramm,
- Umfang, in dem das Projekt mit der Beschreibung in der Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen, gegebenenfalls einschließlich der spezifischen Prioritäten, übereinstimmt,
- Solidität der allgemeinen Interventionslogik,
- Umfang, in dem das Projekt positive Nebeneffekte bietet und Synergien mit anderen Politikbereichen fördert, die für die Verwirklichung der umwelt- und klimapolitischen Ziele relevant sind.
Qualität (0–20 Punkte)
- Klarheit, Relevanz und Durchführbarkeit des Arbeitsplans,
- Angemessenheit des geografischen Schwerpunkts der Aktivitäten,
- Qualität des Plans zur Überwachung der Auswirkungen und zur diesbezüglichen Berichterstattung,
- Ermittlung und Mobilisierung der einschlägigen Interessenträger,
- Eignung und Qualität der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kommunikation und Verbreitung des Projekts und seiner Ergebnisse an verschiedene Zielgruppen.
Auswirkungen (0–20 Punkte)
- Anspruch und Glaubwürdigkeit der Auswirkungen, die während des Projekts und/oder nach dem Projekt aufgrund der vorgeschlagenen Aktivitäten zu erwarten sind, unter Berücksichtigung möglicher negativer Auswirkungen auf die anderen spezifischen Ziele des LIFE-Programms, wobei sichergestellt sein muss, dass diese Ziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden,
- Nachhaltigkeit der Projektergebnisse nach Abschluss des Projekts,
- Möglichkeit, dass die Projektergebnisse im selben oder in anderen Sektoren bzw. am selben oder an anderen Orten repliziert oder von öffentlichen oder privaten Akteuren oder durch die Mobilisierung größerer Investitionen oder finanzieller Ressourcen erweitert werden können (katalytisches Potenzial),
- Qualität der Maßnahmen zur Nutzung der Projektergebnisse.
Ressourcen (0–20 Punkte)
- Zusammensetzung des Projektteams - eines Konsortiums oder eines einzelnen Begünstigten - in Bezug auf Fachwissen, Fähigkeiten und Aufgabenbereiche sowie Angemessenheit der Managementstruktur,
- Angemessenheit des Projekthaushalts und der Ressourcen sowie ihre Kohärenz mit dem vorgeschlagenen Arbeitsplan,
- Transparenz des Projekthaushalts, d. h. hinreichende Beschreibung der Kostenfaktoren,
- Umfang, in dem die Umweltauswirkungen des Projekts berücksichtigt und abgemildert werden, unter anderem durch eine umweltgerechte Beschaffung. Die Verwendung anerkannter Methoden zur Berechnung des Umweltfußabdrucks des Projekts (z. B. nach der PEF- oder OEF-Methode oder ähnlichen Methoden) oder die Nutzung von Umweltmanagementsystemen (z. B. EMAS) wäre von Vorteil,
- Kosten-Nutzen-Verhältnis des vorgeschlagenen Projekts.
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 20 Punkten bewertet. Die für jedes Kriterium zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 10 Punkte. Die insgesamt zu erreichende Mindestpunktzahl, die als Summe der gewichteten Einzelpunktzahlen berechnet wird, beträgt 55 Punkte. Abgesehen von Fällen, in denen das vorgeschlagene Projekt hauptsächlich die Gebiete in äußerster Randlage betrifft, werden keine Bonuspunkte vergeben. Somit beträgt die erreichbare Höchstzahl 100 Punkte.